Tätigkeiten als Referent / Honorardozent / Sifa-Lernbegleiter/ (IHK-)Ausbilder



Ausbilder Brandschutzhelfer*in / Theorie & Praxis

Als befähigter Ausbilder übernehme ich die Ausführung des theoretischen sowie des praktischen Teils der Brandschutzhelfer & Evakuierungshelfer-Ausbildung.

 

Zielgruppe sind Mitarbeiter*Innen, die die Aufgabe des Brandschutzhelfers & Evakuierungshelfers übernehmen sollen bzw. bereits ausüben.

 

Aufgaben des Brandschutzhelfers / der Brandschutzhelferin
Der Brandschutzhelfer ist eine Person innerhalb Ihres Unternehmens, die von Seiten des Arbeitgebers benannt wird, um im Schadensfall und bei Entstehungsbränden bestimmte vorher festgelegte und definierte Aufgaben der Brandbekämpfung zu übernehmen. Diese werden durchführt, soweit keine Eigengefährdung des Brandschutzhelfers vorliegt.

Weiterhin sorgt er/sie für eine gesicherte Evakuierung des Unternehmens im Falle eines Brandes. Für die Feuerwehr ist er ebenso wichtiger Ansprechpartner und unterstützt diese, bei der Informationsbeschaffung im Einsatzfall. So können betriebsspezifische Informationen und Besonderheiten sofort weitergeleitet werden, um ein zügiges Vorgehen der Feuerwehr zu ermöglichen.

 

Für einen maximalen Erfolg und für kurzweilige Ausbildungen arbeiten wir in kleinen Gruppen von min. 5 bis max. 10 Teilnehmer*Innen oder Gruppengröße nach Kundenwunsch.

 

Alle Details zum genauen Ausbildungsvorgang / Inhalte / Kosten etc. finden Sie in diesem Dokument

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Informationsblatt Ausbildung Brandschutzhelfer*in für Unternehmen
Brandschutzhelferkonzept.pdf
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Ausbilder von "Befähigte Person zum Prüfen von Regalanlagen"

Regalanlagen sowie deren Einrichtungen gelten als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Daher muss gemäß § 3 BetrSichV der Arbeitgeber auch für Regalanlagen eine Gefährdungsbeurteilung erstellen (lassen) und gemäß § 10 entsprechend den ermittelten Fristen die Regalanlage durch eine befähigte Person überprüfen lassen. Gemäß § 11 BetrSichV  ist die Prüfung wiederum zu dokumentieren. Die DIN EN 15635 sowie die Betriebssicherheitsverordnung verlangen von Lagerbetreibern eine regelmäßige Inspektion ihrer Regaleinrichtungen durch eine befähigte (früher sachkundige) Person. Regalanlagen sowie deren Einrichtungen gelten als Arbeitsmittel nach BetrSichV, diese sollen längstens nach 12 Monaten einer Inspektion durch diese befähigte Person unterzogen werden.

Qualifikation zur befähigten Person zur Prüfung von Regalanlagen

Forderungen des Entwurfes DIN EN 15635, von BetrSichV und DGUV R 108-007. Aufgaben, Rechte, Pflichten, Dokumentation, Verantwortlichkeiten, Erfahrungsaustausch, Abschlussprüfung.

 

Inhalt

Die Seminarinhalte beinhalten die Forderungen des Entwurfes DIN EN 15635, der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV R 108-007.
Einführung in die Thematik | Rechtliche Grundlagen | Begriffsbestimmungen | Bau und Ausrüstung von Regalanlagen |  Anforderungen an den Betrieb | Nutzungssicherheit | Schäden, Unfallgefahren | Regeln zur Bewertung von Schäden | Prüfungsablauf | Hinweise zum optimalen Vollzug im Unternehmen | Befähigte Person - Aufgaben, Rechte, Pflichten | Dokumentation | Verantwortlichkeiten | Diskussion und Erfahrungsaustausch | Schriftliche Abschlussprüfung (Multiple-Choice).



Ausbilder von "Befähigte Person zum Prüfen von Leitern, Tritte und Fahrgerüsten"

Gemäß BetrSichV und DGUV Information 208-016 (bisherige BGI 694).


Im Seminar erhalten Sie die notwendige Sachkunde, um vom Arbeitgeber als zur Prüfung befähigte Person von Leitern und Tritten schriftlich bestellt werden zu können. Die Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7).


Als Referent bringe ich Sie auf den aktuellsten Stand von rechtlichen Grundlagen, DIN-Normen und Unfallverhütungsvorschriften. In der Betriebssicherheitsverordnung § 3 und § 14 ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln und somit von Leitern und Tritten durchzuführen ist. Darin heißt es auch, dass der Unternehmer dafür zu sorgen hat, dass eine von ihm beauftragte Person für Leitern und Tritte diese wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüft. Versicherte müssen betriebsfremde Leitern und Tritte vor ihrer Benutzung besonders sorgfältig auf Eignung und Beschaffenheit prüfen. Dafür muss der Unternehmer Personen bestellen, die die Kenntnisse zur Prüfung nachweisen können.


Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen. Dies kann bei andauerndem, unter Umständen mit hoher Beanspruchung verbundenem Einsatz der Leitern auch die tägliche Prüfung bedeuten. Unabhängig hiervon hat der Benutzer vor dem Gebrauch auf Eignung und Beschaffenheit der Leitern zu achten. Als Maßnahmen, die das Erfassen aller Leitern bei der Prüfung sicherstellen, kommen zum Beispiel das Nummerieren der Leitern und das Führen eines Leiterkontrollbuches in Frage. Nach der Schulung hat der Teilnehmer die Kenntnisse erworben und ist befähigt, die Dokumentation eigenständig zu führen. Die Schulung entspricht der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Information 208-016 (bisherige BGI 694) "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten".

 

Sie sind nach dem Seminar in der Lage, die Art, den Umfang und die Fristen erforderlicher Prüfungen eigenständig festzulegen.



Sifa-Ausbildung - mein Kompetenzprofil als Lernbegleiter

Ich bin schon seit Jahren als Referent/Dozent und Prüfer bei der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit eingesetzt und bringe entsprechende Expertise hierzu mit.
In der weiterentwickelten Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit steht der aktive Kompetenzerwerb der Lernenden im Fokus. Einen Teil der dafür notwendigen Lernparameter stellen die Lernbegleiter dar.
Lernbegleiter im Sinne der Ermöglichungsdidaktik unterscheiden sich in Bezug auf ihre Rolle und ihre Aufgaben im Lernprozess deutlich vom klassischen Dozenten oder Lehrenden und weisen ein spezifisches Kompetenzprofil auf.
Der Beirat Didaktik formuliert in den „Didaktischen Leitlinien für die zukünftige Qualifizierung von Fachkräften für Arbeitssicherheit“ in 4 Leitlinien, welche als Grundlage für die im Folgenden beschriebene Rolle und Aufgabe des Lernbegleiters dienen:

  1. Kompetenzorientierung bei der Gestaltung der Qualifizierung
  2. Selbstverantwortliches Lernen durch Orientierung an der Ermöglichungsdidaktik
  3. Arbeitsweltbezogene Vorgehensweise als Struktur bestimmendes Merkmal
  4. Auswahl von Methoden und Medien, die das aktive, durch den Lerner
  5. selbstgesteuerte Lernen unterstützen

Diese Leitlinien implizieren eine veränderte Rolle der Lernenden. Die Verantwortung für den eigenen Lernprozess und die Kompetenzentwicklung liegt nun bei ihnen.
Die neue Rolle der Lernenden erfordert eine fundamentale Veränderung der Rolle des Lehrenden hin zum Lernbegleiter.
Dieser Wandel bringt verschiedene Veränderungen in Bezug auf die Aufgaben des Lernbegleiters mit sich. An die Stelle der ausschließlichen Vermittlung von fachlichem Wissen und Fertigkeiten tritt die zielgerichtete Unterstützung des Kompetenzerwerbs. Des Weiteren verschieben sich die Polaritäten im Lernprozess. Statt den beiden Positionen des Lehrenden und des Lernenden, welche ein Machtgefälle implizieren, geht es bei der Lernbegleitung um einen gemeinsamen Prozess des Lernens auf Augenhöhe. Im Fokus stehen nunmehr die Lernenden und ihre individuellen Lerninteressen und -ziele. Sie geben den Weg vor und steuern den Prozess maßgeblich – der Lernbegleiter steht ihnen unterstützend und moderierend zur Seite und ermöglicht durch die Bereitstellung einer geeigneten Lernumgebung den Lernprozess. Dabei nimmt er eine dem Lernenden „folgende“ Haltung ein und versetzt sich in den Lernenden hinein. Der Lernbegleiter vermeidet es, Antworten zu geben und stellt stattdessen gezielte Fragen, die zum Nachdenken und zur Reflexion anregen. Auf diese Weise wird er an den Lernenden und seine Praxis an das im Folgenden dargestellte für die zukünftige Qualifizierung von Fachkräften für Arbeitssicherheit“ abgeleiteten Anforderungen an den Lernbegleiter und zum anderen auf dem „Kompetenzprofil für Lernbegleiterinnen/Lernbegleiter in der „Kompetenz Bildung für Sicherheit und Gesundheitsschutz“ (KoSiG)“ der DGUV.

Lesen Sie selbst, was Sie in der Ausbildung erwartet

 

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Ehrenamtlicher Prüfer bei der IHK

  • für die Ausbildung zum Fachlagerist (IHK)
  • für die Ausbildung zur Fachkraft für Lagerlogistik und Fachlagerist (IHK)
  • für den Fortbildungsabschluss zum Logistikmeister (IHK)


Referent zu den Themen Arbeits- und Gesundheitsschutz

Das sichere Arbeiten an Maschinen, mit Chemikalien und Werkzeugen oder die ergonomische Arbeitsplatzgestaltung ist essentiell für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Ungenügend abgesicherte Arbeitsplätze, Arbeitsunfälle und Erkrankungen der Mitarbeiter führen zu teuren Ausfallzeiten und mindern die Produktivität des Unternehmens. Das muss nicht sein – mit Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz fördern Sie aktiv die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter und tragen zum wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens bei.

Besonderer Augenmerk gilt den Vorgesetzten:
Laut §3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, für ihre Mitarbeiter alle erforderlichen Maßnahmen zum Gesundheits- und Arbeitsschutz zu treffen. Und das ist keine einmalige Aufgabe, sondern eine ständige Pflicht. Denn Sie müssen die getroffenen Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit prüfen und diese eventuell neuen Gegebenheiten anpassen. Setzen Sie Fremdfirmen ein, so müssen Sie gemäß § 8 (ArbSchG) mit diesen im Sicherheits- und Gesundheitsschutz zusammenarbeiten.



Referent für die Themen Brandschutz

Vorbeugender Brandschutz
Unter Brandschutz versteht man alle Maßnahmen, die der Entstehung eines Brandes (= Feuer und Rauch) oder die Ausbreitung eines Brandes vorbeugen (vorbeugender Brandschutz oder Brandverhütung), und welche die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten bei einem Brand ermöglichen (abwehrender Brandschutz).

 

Brandschutz ist vielschichtig und findet sich in vielen Bereichen des täglichen Lebens.  Vorbeugender Brandschutz ist der Begriff für alle Maßnahmen, die im Vorfeld getroffen werden, um einer Entstehung und Ausbreitung von Bränden durch bauliche, anlagentechnische und organisatorische Maßnahmen entgegenzuwirken und die Auswirkungen von Bränden soweit es geht einzuschränken. Folglich gliedert sich der vorbeugende Brandschutz in den:

  • Baulichen Brandschutz
  • Anlagentechnischen Brandschutz
  • Organisatorischen Brandschutz.

Im bauordnungsrechtlichen Sinne dient der vorbeugende Brandschutz dem Schutz von Leib und Leben, der Umwelt und der öffentlichen Sicherheit und ist als Voraussetzung für eine wirksame Brandbekämpfung gefordert. Die öffentlich-rechtlichen Vorschriften der Landesbauordnungen sind in Deutschland als Mindestanforderungen erlassen.

 

Abwehrender Brandschutz

Dieser erfolgt, wenn es brennt. Hierzu gehören insbesondere Maßnahmen der Feuerwehr. Zusätzlich zum Löschen eines Brandes gehört das Verringern von Begleitschäden, die ein Vielfaches des Primärschadens ausmachen können.



Referent für den Thembereich Logisik

Die Logistik ist sowohl eine interdisziplinäre Wissenschaft als auch ein Wirtschaftszweig oder eine Abteilung in Organisationen, die sich mit der Planung, Steuerung, Optimierung und Durchführung von Güter-, Informations- und Personen­strömen befassen. Zu diesen Strömen zählt das Transportieren, Lagern, Umschlagen, Kommissionieren, Sortieren, Verpacken und Verteilen. Bei Stückgütern spricht man vom Materialfluss. Zum Teil wird auch die Gesamtheit dieser planerischen oder durchführenden Prozesse als Logistik bezeichnet. Neben dieser sogenannten prozess- oder flussorientierten Sichtweise auf die Logistik gibt es auch andere Sichtweisen, die sie als Instrument der Unternehmensführung betrachten, sowie die Sichtweise, dass sämtliche Phasen im Produktlebenszyklus von der Logistik betrachtet werden (lebenszyklusorientierte Sichtweise).


Die Logistikbranche besteht zu einem großen Teil aus Spediteuren und Verkehrsunternehmen und wurde durch die Globalisierung seit Ende des 20. Jahrhunderts immer bedeutender. In Deutschland ist sie inzwischen die drittgrößte Branche. Wirtschafts- und Ingenieurwissenschaften beschäftigten sich selbstständig mit den verschiedenen Aspekten der Logistik. Dazu zählt beispielsweise das Lieferkettenmanagement sowie die Verkehrs- oder Materialflusstechnik. Die entsprechenden Teildisziplinen sind inzwischen zu einer neuen interdisziplinären Wissenschaft zusammengewachsen. In Organisationen gibt es oft eigenständige Bereiche die sich mit der Logistik beschäftigen. Im Militär ist dies die Logistiktruppe, in Krankenhäusern die Krankenhauslogistik und in Unternehmen Logistikabteilungen mit unterschiedlichem Aufgabenumfang.


Der Ursprung der Logistik liegt im militärischen Bereich, in den 1960ern und 70ern verbreitete sie sich auch in der Wirtschaft. Der Großteil der modernen Fachliteratur befasst sich mit der Logistik von Unternehmen. Der Begriff der Logistik wurde über die folgenden Jahrzehnte immer weiter ausgedehnt. Anfangs war damit nur die Verteilung von Waren gemeint (Absatzlogistik), bald auch die Beschaffungslogistik und die Produktionslogistik. Im Zentrum der Betrachtung standen die Transportlogistik, das Umschlagen und das Lagern. Moderne Interpretationen betrachten nicht nur die Querschnittsfunktion innerhalb eines Unternehmens über Beschaffung, Produktion und Absatz hinweg, sondern auch die gesamte Lieferkette und Wertschöpfungskette über mehrere Unternehmen hinweg.